Antwortdatum: 15.12.2024
Ob und wann eine Pachterhöhung möglich ist, hängt vom Vertrag ab. Ist keine Anpassungsklausel vereinbart, kann die Pacht während der Laufzeit meist nicht einseitig erhöht werden. Oft ist eine Einigung mit dem Pächter nötig. Erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit besteht die Möglichkeit, neu zu verhandeln. Prüfen Sie, ob der Vertrag besondere Kündigungs- oder Anpassungsrechte vorsieht oder ob sich durch wesentliche Änderungen der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eine Anpassung rechtfertigen lässt. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten bewerten.