Antwortdatum: 24.11.2024
Im Hochschulrecht gilt die Prüfungsordnung als maßgeblich. Sie legt fest, wie Klausuren zu korrigieren und zu bewerten sind. Bei begründetem Verdacht auf falsche Anwendung der Kriterien können Studierende die Klausureinsicht beantragen und schriftlich Widerspruch gegen die Bewertung einlegen. Die Hochschule hat dann zu prüfen, ob der Professor korrekt gehandelt hat. In manchen Fällen entscheidet ein Prüfungsausschuss oder ein weiterer Prüfer über die Note. Führt der interne Rechtsbehelf nicht zum Erfolg, kann man den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Allerdings wird die fachliche Bewertung vom Gericht nur eingeschränkt überprüft, sofern kein Verfahrensfehler oder Willkür vorliegt.