Antwortdatum: 14.01.2025
Grundsätzlich kann man direkt gegen die Airline nach Montrealer Übereinkommen vorgehen, da es um Gepäckverlust im Flug geht. Parallel kann man auch den Veranstalter in die Pflicht nehmen, weil er für alle Reisemängel haftet. Oft klärt der Veranstalter das mit der Airline. Rechtlich stehen beide Wege offen. Im Zweifel ist der Veranstalter erster Ansprechpartner, da er gesamtschuldnerisch einstehen muss.