Wie gehe ich mit ungewolltem Ladenhüter-Verkauf um? - Anwalte-de.com

Wie gehe ich mit ungewolltem Ladenhüter-Verkauf um?

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Frage vom Besucher

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18.12.2024

Ich habe Waren, die sich kaum verkaufen lassen. Darf ich sie einfach stark reduziert auf einem Wühltisch anbieten und weggeben? Oder gibt es rechtliche Hürden, wenn die Ware beispielsweise nah am Verfallsdatum (bei Lebensmitteln) ist?

Website-Administration 22.12.2024
Antwortdatum: 22.12.2024

Grundsätzlich dürfen Sie Ladenhüter nach Belieben reduzieren und als Sonderposten verkaufen. Allerdings müssen Sie bei Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum und Hygienevorschriften beachten. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, dürfen Sie die Ware in aller Regel nicht mehr verkaufen, es sei denn, sie ist noch sicher und Sie kennzeichnen es deutlich (Verbraucher müssen informiert sein). Bei sonstigen Produkten gibt es keine formalen Hindernisse, solange Sie den Zustand korrekt ausweisen und Kunden nicht täuschen. Sorgen Sie bei starken Reduzierungen für eine ordentliche Preisauszeichnung und kennzeichnen Sie eventuelle Schäden. Ein Abverkauf oder Räumungsverkauf ist frei, solange keine Täuschung über wahren Zustand oder Restmengen stattfindet.

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