Antwortdatum: 16.11.2024
Als Person mit Anfechtungsberechtigung (Pflichtteilsberechtigter oder Enterbter) kann man beim Nachlassgericht eine Testament-Anfechtung einreichen, wenn man Gründe wie Formmängel, Testierunfähigkeit oder Täuschung sieht. Das Gericht prüft die Sachlage. Gelingt der Anfechtungsgrund, wird das Testament ungültig und man fällt zurück auf frühere Testamente oder gesetzliche Erbfolge.