Antwortdatum: 08.12.2024
Ein Verzugsschaden kann entstehen, wenn das Krankenhaus einen Patienten trotz dringlicher Indikation verspätet behandelt und sich deshalb die Prognose verschlechtert. Auch das zählt zu einem Behandlungsfehler, weil die Pflicht zur raschen Versorgung verletzt wird. Man unterscheidet aber den klassischen Diagnosefehler von Organisations- oder Verzögerungsfehlern.