Wie geht das deutsche Recht mit Performancekunst um, wenn sie öffentliche Ordnung stört?
Wie geht das deutsche Recht mit Performancekunst um, wenn sie öffentliche Ordnung stört?
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Frage vom Besucher
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19.12.2024
Z.B. Nacktproteste in der Galerie?
Website-Administration
23.12.2024
Antwortdatum: 23.12.2024
Die Kunstfreiheit deckt Performancekunst. Dennoch kann die Polizei einschreiten, wenn öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird, z.B. bei Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB). Je nach Kontext kann es rechtmäßig sein, die Aktion zu unterbinden. Eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Schutz der Allgemeinheit ist nötig. Häufig klären Gerichte Einzelfälle.
Ich habe gehört, dass die MiFID II-Richtlinie in Europa einen großen Einfluss auf den Wertpapierhandel und die Beratung hat. Doch was genau ändert sich für mich als Privatkunden, wenn ich zum Beispiel eine Anlageberatung in Anspruch nehme?
Ich möchte meinen Kunden bei jedem Einkauf ab 50 Euro ein kleines Geschenk geben. Muss ich das gesondert auszeichnen, oder reichen Plakate, die die Aktion bewerben? Kann es Probleme geben, wenn das Geschenk eigentlich nur für Erwachsene gedacht ist?
Mein Kind hat ständig Streit mit dem Klassenlehrer, was sich negativ auf die Schulatmosphäre auswirkt. Ich weiß nicht, wie man so etwas rechtlich klärt. Welche Instanzen oder Schritte kann ich gehen, bevor ich erwäge, die Schule zu wechseln?
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