Antwortdatum: 24.11.2024
Wenn der Kindeswille im Raum steht, prüft das Familiengericht, inwieweit das Kind unabhängig oder beeinflusst ist. Falls der Verdacht besteht, dass ein Elternteil das Kind manipuliert (Eltern-Kind-Entfremdung), kann das Gericht einen psychologischen Sachverständigen oder Verfahrensbeistand beauftragen. Dieser spricht ausführlich mit dem Kind und den Eltern, um die Echtheit des geäußerten Willens einzuschätzen. Ist eine Indoktrination erkennbar, kann das Gericht Maßnahmen anordnen, z. B. Umgangsbegleitung oder therapeutische Unterstützung, um die Eltern-Kind-Bindung zu fördern. Es achtet darauf, dass das Kind nicht zum Spielball elterlicher Konflikte wird.