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Wie geht das Medienrecht mit Virtual-Reality-Live-Formaten um, in denen Zuschauer interaktiv teilnehmen können?

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Frage vom Besucher

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10.01.2025

Besteht dafür Lizenzpflicht?

Website-Administration 11.01.2025
Antwortdatum: 11.01.2025

VR-Live-Formate könnten als Rundfunk gelten, wenn sie linear an viele Empfänger mit Programmschema gesendet werden. Meist sind sie On-Demand oder mit starker Interaktion (Telemedien). Dann greift nur Telemedienrecht ohne Rundfunklizenz. Jugendmedienschutz bleibt relevant, Kennzeichnungspflichten oder Jugendschutzprogramme können greifen. Man prüft also Einzelfall, ob Rundfunkmerkmale erfüllt sind.

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