Antwortdatum: 13.01.2025
Vertragsärzte müssen sparsam verordnen. Überschreiten sie regionale Richtgrößen erheblich, drohen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Findet die Prüfungskommission keinen plausiblen Grund, kann ein Regress festgesetzt werden, sodass der Arzt Gelder zurückzahlen muss. Dies dient der Kostendämpfung und Effizienz des GKV-Systems.