Antwortdatum: 06.01.2025
Bei Teilladungen muss der Frachtführer sorgfältig verladen und trennen. Passiert eine Verwechslung oder falsche Zustellung, haftet er für die daraus resultierenden Schäden. Die Beweislast liegt beim Frachtführer, zu zeigen, dass kein Verschulden vorliegt. Kommt es zu Vermischung oder falscher Entladung, haftet er in voller Höhe bis zur gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsgrenze.