Antwortdatum: 15.01.2025
Fälschungen sind strafrechtlich relevant (Betrug, Urkundenfälschung wenn Signaturen manipuliert werden). Der Rechteinhaber oder der Käufer kann zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen (Gewährleistung, Täuschung). Sachverständige oder Authentizitätsgutachter klären Echtheit. Wird eine Kopie als Original verkauft, kann man Schadensersatz fordern oder den Vertrag anfechten.