Antwortdatum: 27.11.2024
Internationale Abkommen (UNESCO-Übereinkommen 1970) und das ägyptische Kulturerbegesetz dienen als Grundlage. Ägypten kann Rückforderungsersuchen an EU-Staaten richten, sofern die Objekte rechtswidrig exportiert wurden. Das Kulturgutschutzgesetz in Deutschland ermöglicht die Rückgabe. Interpol und nationale Zollbehörden kooperieren, um solchen Schmuggel zu unterbinden.