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Wie geht man gegen negative oder falsche Äußerungen über mein Unternehmen im Internet vor?

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Frage vom Besucher

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15.11.2024

Zählt das zum Wettbewerbsrecht oder eher Persönlichkeitsrecht?

Website-Administration 18.11.2024
Antwortdatum: 18.11.2024

Verleumdungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen können ein Fall für das UWG sein, wenn sie geschäftsschädigend wirken. Auch § 823 BGB (Persönlichkeitsrecht) kann greifen. Man prüft, ob es eine Schmähkritik oder Tatsachenbehauptung ist. Falsche Tatsachen kann man abmahnen und Unterlassung fordern. Bei reinen Meinungsäußerungen ist Vorsicht geboten, denn Meinungsfreiheit ist geschützt. Firmen können Anwaltsbriefe oder einstweilige Verfügungen beantragen, wenn die Grenzen überschritten sind.

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