Antwortdatum: 12.12.2024
Beides kann relevant sein. Markenrecht verbietet die Nutzung geschützter Marken ohne Erlaubnis. Lebensmittelrecht verbietet die Inverkehrbringung täuschender oder unsicherer Produkte. Hersteller können zivilrechtlich gegen Fälscher vorgehen (Markenverletzung, wettbewerbsrechtliche Ansprüche). Die Behörden können ggf. wegen Täuschung einschreiten, Produkte beschlagnahmen.