Antwortdatum: 08.12.2024
Die Bauordnungen und die UN-Behindertenrechtskonvention fordern barrierefreie Zugänge. Neue Stadien müssen behindertengerechte Plätze und Toiletten vorsehen. Ältere Anlagen sind teils nur eingeschränkt umzubauen. Dennoch bemühen sich Vereine, Rollstuhlplätze und Hilfen für Seh- oder Hörbehinderte anzubieten. Bei Verstößen gegen Baurecht kann die Behörde eingreifen, und Diskriminierungsklagen sind theoretisch möglich.