Wie geht man mit Zeitdruck in Angeboten um? - Anwalte-de.com

Wie geht man mit Zeitdruck in Angeboten um?

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Frage vom Besucher

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09.12.2024

Z.B. ‚Nur heute‘ – ist das ein Verstoß?

Website-Administration 12.12.2024
Antwortdatum: 12.12.2024

Zeitlich begrenzte Angebote sind erlaubt, falls sie wahr und ernst gemeint sind. 'Nur heute' darf nicht tagelang stehen. Der UWG-Verstoß läge in der Täuschung, wenn kein tatsächliches Limit existiert. So kann 'Nur 24 Stunden' unlauter sein, wenn am Folgetag identische Preise gelten. Das schafft einen künstlichen Kaufdruck, also aggressiver oder irreführender Marketingtrick. Gerichte nennen das 'unzulässige Verknappung'.

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