Antwortdatum: 12.11.2024
Solche Angriffe sind IT-Straftaten, z.B. 'Computersabotage' oder 'Datenveränderung' nach StGB. Medienrecht regelt Inhalte, nicht die IT-Sicherheit. Geschädigte Medienunternehmen können Anzeige erstatten, staatliche Stellen (BSI) einschalten. Medienrecht selbst bietet kein spezielles Werkzeug gegen Hackerangriffe, das sind Straftaten nach IT-Recht.