Antwortdatum: 06.12.2024
Kartellrecht verbietet Wettbewerbsbeschränkungen. Im Sport können Ligen- oder Verbandsstrukturen, Exklusivverträge und Vermarktungsrechte diese Grenze berühren. Wenn z.B. ein Verband Konkurrenten ausschließt oder bestimmte Regeln den Markt abschotten, könnte ein kartellrechtlicher Verstoß vorliegen. Jedoch wird Sport oft als 'soziales Kulturgut' betrachtet, sodass Ausnahmen oder eine verhältnismäßige Betrachtung nötig sind. EU-Kommission und nationale Kartellbehörden überwachen das.