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Wie greift das Telemediengesetz beim Impressum sozialer Netzwerke?

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Frage vom Besucher

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12.12.2024

Z.B. Facebook: Sind sie Betreiber oder nur Plattform?

Website-Administration 13.12.2024
Antwortdatum: 13.12.2024

Das TMG verlangt, dass Diensteanbieter, die in Deutschland Telemedien anbieten, ein Impressum vorhalten. Facebook als Plattform hat ein eigenes Impressum, doch deutsche Niederlassungen können ebenfalls Pflichten haben. Nutzer, die Facebook-Seiten betrieblich verwenden, müssen selbst ein Impressum einbinden, um sich an die deutschen Vorgaben zu halten.

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