Wie greift das Telemediengesetz beim Impressum sozialer Netzwerke? - Anwalte-de.com
  • Startseite
  • Fragen
  • Wie greift das Telemediengesetz beim Impressum sozialer Netzwerke?

Wie greift das Telemediengesetz beim Impressum sozialer Netzwerke?

keine Antworten

Frage vom Besucher

0
0
0

12.12.2024

Z.B. Facebook: Sind sie Betreiber oder nur Plattform?

Website-Administration 13.12.2024
Antwortdatum: 13.12.2024

Das TMG verlangt, dass Diensteanbieter, die in Deutschland Telemedien anbieten, ein Impressum vorhalten. Facebook als Plattform hat ein eigenes Impressum, doch deutsche Niederlassungen können ebenfalls Pflichten haben. Nutzer, die Facebook-Seiten betrieblich verwenden, müssen selbst ein Impressum einbinden, um sich an die deutschen Vorgaben zu halten.

Похожие вопросы

Darf ein Elternteil einfach mit dem Kind ins Ausland ziehen?

keine Antworten
22.10.2024
Ich habe das gemeinsame Sorgerecht mit meinem Ex-Partner und möchte mit unserem Kind in ein anderes Land ziehen. Genügt meine Entscheidung, oder benötige ich die Zustimmung des anderen Elternteils? Wie regelt das deutsche Familienrecht solche Umzüge und welche Konsequenzen drohen, wenn ich ohne Erlaubnis gehe?
Читать далее
0
0
4
Alle anzeigen