Antwortdatum: 13.12.2024
Das TMG verlangt, dass Diensteanbieter, die in Deutschland Telemedien anbieten, ein Impressum vorhalten. Facebook als Plattform hat ein eigenes Impressum, doch deutsche Niederlassungen können ebenfalls Pflichten haben. Nutzer, die Facebook-Seiten betrieblich verwenden, müssen selbst ein Impressum einbinden, um sich an die deutschen Vorgaben zu halten.