Antwortdatum: 07.12.2024
Bei einem Grenzüberbau regeln §§ 912 ff. BGB die Rechte und Pflichten. Wenn der Überbau unabsichtlich geschah, kann ein Überbaurecht entstehen, das eine Entschädigungspflicht vorsieht. Sie können aber auch den Rückbau verlangen, wenn Ihr Interesse überwiegt. Versuchen Sie zunächst eine einvernehmliche Lösung. Falls nötig, hilft ein Vermessungsbüro, die genaue Grenze festzustellen. Bleibt ein Kompromiss aus, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Ein Anwalt berät, ob sich eine Beseitigungsklage oder ein Entschädigungsanspruch lohnt.