Antwortdatum: 12.01.2025
Ja, für Abfalltransporte, insbesondere gefährlichen Abfall, sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallverzeichnis-Verordnung besondere Transportgenehmigungen erforderlich. Der Frachtführer braucht eine Transportlizenz für gefährlichen Abfall, muss Aufzeichnungen führen, Begleitscheine beibringen. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Auch ADR-Vorschriften für Gefahrgut können relevant sein, falls es um Chemieabfall geht.