Antwortdatum: 16.01.2025
Nach der EU-Öko-Verordnung (aktuell Verordnung (EU) 2018/848) darf 'Bio' oder 'Öko' nur verwendet werden, wenn die Erzeugung den ökologischen Standards entspricht und der Betrieb von einer zugelassenen Kontrollstelle zertifiziert wurde. Wer das EU-Bio-Logo trägt, muss strenge Regeln einhalten (u.a. Verbot synthetischer Pestizide, Gentechnikfreiheit). Missbrauch führt zu Abmahnungen oder Bußgeldern.