Antwortdatum: 26.11.2024
Ja, das Teilhabechancengesetz (seit 2019) fördert Langzeitarbeitslose (ab zwei Jahren ALG-II-Bezug). Arbeitgeber, die solche Personen einstellen, erhalten Lohnkostenzuschüsse. So sollen schwer Vermittelbare langfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Förderung kann bis zu fünf Jahre laufen, wobei der Zuschuss degressiv gestaltet ist.