Antwortdatum: 19.12.2024
Für den Ehegattennachzug muss der Antrag in der deutschen Botschaft des Heimatlandes gestellt werden. Man benötigt Heiratsurkunde, Nachweis ausreichenden Wohnraums und meist einfache Deutschkenntnisse (A1). Liegt ein gültiger Ehegattennachzugstitel vor, kann man dann in Deutschland Aufenthalt erhalten und in vielen Fällen auch arbeiten.