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Wie ist der Ablauf einer behördlichen Überprüfung nach ProdSG?

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Frage vom Besucher

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31.10.2024

Kommt die Behörde einfach in den Betrieb?

Website-Administration 02.11.2024
Antwortdatum: 02.11.2024

Ja, die zuständigen Behörden (z.B. Gewerbeaufsicht) können unangekündigt erscheinen, Proben entnehmen, Dokumentationen überprüfen. Finden sie Verstöße, erteilen sie Auflagen oder verhängen Bußgelder. Bei akuter Gefahr können sie die Vermarktung untersagen oder Produkte beschlagnahmen. Der Betrieb hat Mitwirkungspflichten und muss die Dokumentation vorlegen.

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