Antwortdatum: 05.01.2025
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Umgang mit Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten. Sie definiert Schutzstufen von 1 bis 4, je nach Gefährdung. Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und geeignete Schutzmaßnahmen bereitstellen, wie zum Beispiel Sicherheitswerkbänke oder spezielle Abfallentsorgung. Beschäftigte sind zu unterweisen und sollen persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für bestimmte Tätigkeiten gelten zusätzliche Melde- oder Erlaubnispflichten, etwa bei besonders gefährlichen Erregern.