Antwortdatum: 26.11.2024
Stellt das Museum seine hochaufgelösten Reproduktionen online, sind diese oft als Lichtbild nach § 72 UrhG geschützt. Wer diese ohne Erlaubnis nutzt, kann abgemahnt werden. Das Hausrecht kann auch verbieten, dass Besucher selbst Fotos machen und verbreiten. Zudem kann bei Werken mit laufendem Urheberrecht noch das Urheberrecht des Künstlers greifen.