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Wie ist die Rechtslage zum Thema ‚Big Data‘ in Fabriken (Industrie 4.0)?

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Frage vom Besucher

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26.10.2024

Dürfen Daten über Maschinenleistung oder Mitarbeiterverhalten beliebig ausgewertet werden?

Website-Administration 27.10.2024
Antwortdatum: 27.10.2024

Maschinenperformance-Daten sind unproblematisch, solange sie keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Sobald Mitarbeiterdaten betroffen sind, gilt Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG). Eine umfassende Überwachung der Arbeitnehmer ist nicht gestattet. Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Software, die Verhaltens- und Leistungskontrolle ermöglicht.

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