Antwortdatum: 27.10.2024
Maschinenperformance-Daten sind unproblematisch, solange sie keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Sobald Mitarbeiterdaten betroffen sind, gilt Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG). Eine umfassende Überwachung der Arbeitnehmer ist nicht gestattet. Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Software, die Verhaltens- und Leistungskontrolle ermöglicht.