Ein Verfahren kann enden durch Aufhebung wegen Mangels an Masse (ohne Eröffnung), durch die Bestätigung eines Insolvenzplans und dessen Rechtskraft, durch Einstellung (wenn Gläubiger zufrieden sind oder Kosten nicht gedeckt werden), oder durch reguläre Schlussverteilung und Aufhebung. Bei Privatinsolvenz folgt ggf. die Restschuldbefreiung als Abschluss.
Wir wollen in unserer GmbH vorsorgen, dass bei Kapitalbedarf Gesellschafter nachschießen. Kann man das vereinbaren, und wie sichert man Rechtswirksamkeit?
Unser Geschäft läuft nicht gut, wir möchten die GmbH schließen. Welche Schritte sind nötig, um eine ordnungsgemäße Liquidation durchzuführen, und was ist mit eventuellen Schulden?
Ich möchte unsere Wort-Bild-Marke nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern sichern. Gibt es eine Möglichkeit, das in einem Schritt zu tun, oder muss ich in jedem Land separat anmelden?
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