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Wie kann eine Kommune ein Kunstfestival auf öffentlichem Grund veranstalten, ohne gegen Lärmschutz zu verstoßen?

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Frage vom Besucher

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01.12.2024

Gibt es Ausnahmeregeln?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Die Kommune beantragt ggf. Sondernutzungserlaubnisse, Lärmschutz-Ausnahmeanträge bei der Immissionsschutzbehörde. Bestimmte Veranstaltungen sind befristet von strengen Grenzwerten befreit (z.B. Stadtfest). Es muss ein Lärmschutzkonzept geben (Ende der Musik um 22 oder 23 Uhr). Anwohner dürfen nicht unzumutbar belästigt werden. Manchmal gilt eine 'Veranstaltungsregelung' mit reduzierten Auflagen an wenigen Tagen.

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