Antwortdatum: 02.12.2024
Ist eine UG zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer unverzüglich (spätestens binnen drei Wochen) Insolvenzantrag stellen. Andernfalls droht persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung. Die UG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Da das Stammkapital meist gering ist, kann es schnell zur Insolvenz kommen, wenn Verbindlichkeiten nicht bedient werden können. Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird (Regelinsolvenz bei Kapitalgesellschaften). Gibt es kein ausreichendes Vermögen, wird das Verfahren eventuell mangels Masse abgewiesen, was zur Löschung der UG führt. Der Geschäftsführer sollte also bei Liquiditätsengpässen rasch handeln.