Antwortdatum: 30.11.2024
Holzdiebstahl ist eine Straftat nach § 242 StGB. Dokumentieren Sie jeden Fall (Fotos, Zeitpunkt), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Ein Hinweis- oder Verbotsschild kann zusätzlich abschreckend wirken. Bei größeren Mengen ist es sinnvoll, Wege zu versperren oder Schranken zu installieren, sofern dies rechtlich zulässig ist. Auch Wildkameras sind möglich, doch müssen Sie datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Werden Täter ermittelt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ein Anwalt berät im Streitfall, welche Ansprüche bestehen und wie Sie sie durchsetzen.