Antwortdatum: 14.01.2025
Neben branchenspezifischen Schlichtungsstellen (etwa bei Verkehrsunternehmen oder Energieversorgern) existiert für Verbraucher das Allgemeine Schlichtungsportal der Universalschlichtungsstelle des Bundes (früher 'Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle'). Sie nimmt Fälle an, wenn keine spezielle Stelle zuständig ist. Das Verfahren ist freiwillig; der Dienstleister muss teilnehmen, sofern er sich dazu verpflichtet hat oder keine vernünftige Ablehnung vorliegt. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Für bestimmte Branchen (Banken, Versicherungen, Telekom) existieren eigene Ombuds- oder Schlichtungsstellen. Ob diese eingeschaltet werden können, hängt von der Art der Dienstleistung und dem jeweiligen Unternehmen ab.