Antwortdatum: 11.01.2025
Auch mündliche Dienstverträge sind gültig, doch im Streitfall ist die Beweislage schwierig. Sie können Zeugen, etwa anwesende Personen, benennen. Ebenso helfen schriftliche oder elektronische Dokumentationen (E-Mails, Protokolle, Chatverläufe), die den mündlichen Inhalt bestätigen. Notieren Sie möglichst zeitnah die wesentlichen Punkte und senden Sie eine Zusammenfassung an den Dienstleister. Bleibt das unbestritten, gilt es als Indiz. Grundsätzlich ist eine schriftliche Form empfehlenswert, um spätere Konflikte zu vermeiden. Ohne ausreichend Beweise kann ein Gericht die Aussagen abwägen, was oft zu einem unsicheren Ausgang führt.