Antwortdatum: 13.11.2024
Nach dem AGG dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Herkunft oder Religion benachteiligen. Sie müssen zunächst Indizien vorlegen, die eine Diskriminierung vermuten lassen, zum Beispiel abweichende Behandlung oder Aussagen von Vorgesetzten. Kann der Arbeitgeber diese Indizien nicht widerlegen, kann sich daraus ein Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung ergeben. Führen Sie ein Protokoll über Vorfälle, sammeln Sie Zeugenaussagen. Ein Beratungsgespräch beim Betriebsrat oder einem Anwalt kann helfen, die Beweise korrekt zu sichern und Ihre Rechte zu wahren.