Antwortdatum: 06.12.2024
Die GmbH & Co. KG ist eine Kombination aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Der Komplementär ist hierbei eine GmbH, die mit ihrem Stammkapital haftet, während die Kommanditisten lediglich mit ihrer Einlage haften. Zur Gründung benötigen Sie zunächst eine GmbH (Notar, Handelsregistereintrag, Stammkapital). Anschließend wird die KG gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag muss klare Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnverteilung und Nachfolge enthalten. Landwirtschaftliche Besonderheiten, wie Flächenbesitz oder Pachtverträge, sind entsprechend einzubeziehen. Ein Anwalt oder Steuerberater kann bei der Gründung unterstützen.