Antwortdatum: 30.10.2024
Das Behindertentestament sorgt dafür, dass der behinderte Erbe nicht sein Erbe direkt verwaltet, sondern es z.B. in Vor-/Nacherbschaft oder als Testamentsvollstreckung steckt. Dadurch kann das Vermögen erhalten bleiben, ohne dass Sozialleistungsträger darauf zugreifen. Der Behinderte erhält Nutzen, etwa aus monatlichen Zuwendungen, aber formell gehört das Geld nicht unmittelbar ihm, sodass die Sozialleistungen weiterfließen.