Antwortdatum: 08.01.2025
Eine Teilungsanordnung regelt die Zuteilung. Will man z.B. verhindern, dass das Haus verkauft wird, könnte man im Testament eine Auflage verankern: 'Kind A soll das Haus behalten und nicht veräußern, sonst fällt XY an.‘ Allerdings rechtlich durchsetzbar ist das eingeschränkt; Erben können meist frei entscheiden, wenn das Eigentum an sie übergeht. Eine wirksame Methode wäre Testamentsvollstreckung, die den Verkauf untersagt, oder eine lange Nacherbschaft mit Vorerbschaft.