Antwortdatum: 28.12.2024
In den meisten Bundesländern existieren Verwaltungsvorschriften, die Maximalzahlen an Klassenarbeiten pro Woche oder pro Halbjahr festlegen. Darüber hinaus soll die Schulleitung darauf achten, dass sich die Klausurtermine fair verteilen und nicht zu viele Prüfungen gleichzeitig stattfinden. Eltern können bei Verstößen das Gespräch mit Lehrkräften suchen oder die Schulleitung informieren. Eine reine Überlastung reicht jedoch nicht automatisch als Rechtsverstoß, es sei denn, es gibt eine konkrete Regel, die die Schule verletzt. Bei gravierenden gesundheitlichen Problemen kann man ein ärztliches Attest vorlegen und Nachteilsausgleich oder zeitliche Entzerrung beantragen.