Antwortdatum: 29.12.2024
Bei drohender Pfändung ist eine rechtzeitige Umschuldung oder Vergleichsvereinbarung oft der beste Weg, um den Hof zu retten. Prüfen Sie, ob Teile des Hofs oder einzelne Flächen separat beleihbar sind, um frische Liquidität zu erhalten. Landwirtschaftliches Gerät kann unter Umständen als unpfändbar gelten, wenn es für die Fortführung des Betriebs unerlässlich ist (§ 811c ZPO). Ein Anwalt oder Insolvenzspezialist kann klären, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung sinnvoll ist. Wichtig ist, früh zu reagieren und nicht abzuwarten, bis die Zwangsvollstreckung unausweichlich ist.