Antwortdatum: 18.12.2024
Landwirtschaftlicher Lärm kann zum normalen Betriebsablauf gehören und ist grundsätzlich zulässig, solange er sich im Rahmen des Zumutbaren bewegt. Maßgeblich sind Immissionsschutzgesetze und örtliche Bauvorschriften. Wenn Sie alle genehmigungsrechtlichen Vorgaben einhalten und der Betrieb ordnungsgemäß geführt wird, haben Sie meist eine starke Rechtsposition. Dennoch sollten Sie versuchen, Konflikte zu minimieren, etwa durch Lärmschutzmaßnahmen oder Kompromisse in den Betriebszeiten, soweit machbar. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Beschwerden rechtlich Bestand haben oder ob Sie sich auf landwirtschaftlichen Bestandsschutz berufen können.