Mieterhöhungen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete müssen bestimmte Grenzen einhalten: max. 20 % (in manchen Gebieten 15 %) in drei Jahren (Kappungsgrenze). Außerdem muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen (Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen). Bei unzulässiger Forderung kann man schriftlich widersprechen und ggf. vor Gericht klären.
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Ich bin unsicher, ob ich eine Immobilie kaufen oder lieber langfristig mieten soll. Welche rechtlichen Unterschiede gibt es zwischen einem Kaufvertrag und einem Mietvertrag in Bezug auf Pflichten, Kündigung und Rechte am Objekt?
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