Antwortdatum: 29.12.2024
Disziplinarmaßnahmen an Schulen, einschließlich befristeter Suspendierungen, basieren auf Landes-Schulgesetzen und der jeweiligen Schulordnung. Meist wird eine Klassen- oder Disziplinarkonferenz einberufen, bevor die Suspendierung ausgesprochen wird. Eltern haben das Recht, angehört zu werden und Einwände vorzubringen. Wenn die Maßnahme formell beschlossen wurde, kann man Widerspruch bei der Schulleitung oder Schulaufsicht einlegen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder Klage beim Verwaltungsgericht ist möglich, falls man der Ansicht ist, dass die Maßnahme unverhältnismäßig oder rechtswidrig ist. Entscheidend ist, dass das Kind fair angehört und die Vorwürfe konkret bewiesen werden müssen.