Antwortdatum: 25.12.2024
Als Veranstalter haften Sie grundsätzlich für die Sicherheit Ihrer Gäste. Prüfen Sie die Verkehrssicherungspflicht: Wege, Ställe und Hofbereiche müssen rutsch- und stolpersicher sein. Auch bei der Lebensmittelausgabe greifen Hygienevorschriften und die Lebensmittelüberwachung. Eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken. Es empfiehlt sich, Notausgänge, Brandschutz und Sanitäreinrichtungen vorschriftsgemäß zu gestalten. Klären Sie bei Alkoholausschank, ob Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Ein anwaltlicher Rat hilft, potenzielle Gefahrenquellen zu minimieren und die notwendigen Genehmigungen zu bekommen.