Antwortdatum: 04.01.2025
Bei einer Hofübernahme tritt der Betriebsnachfolger grundsätzlich in bestehende Pachtverträge ein, sofern diese nicht individuell anders geregelt sind. Das ergibt sich oft aus dem Grundsatz der Betriebseinheit und dem Pachtvertragsrecht. Trotzdem sollten Sie den Übergang schriftlich dokumentieren und alle beteiligten Parteien informieren. Einvernehmliche Vertragsänderungen sind möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Ein genauer Blick in den Pachtvertrag lohnt sich, um etwaige Sonderkündigungsrechte oder Änderungsvereinbarungen zu beachten. Zur rechtssicheren Gestaltung empfiehlt sich anwaltlicher Rat.