Antwortdatum: 03.11.2024
Ein Testament kann diesen 'geheimen' Nachkommen als Erben oder Vermächtnisnehmer benennen. Allerdings kann das problematisch sein, wenn man nicht will, dass die restliche Familie es erfährt. Ganz verborgen bleibt es nicht, da im Erbfall recherchiert wird. Vielleicht nutzt man ein Vermächtnis zugunsten 'Person XY' ohne Offenlegung des Verwandtschaftsverhältnisses. Doch der Name und Kontakt muss im Testament auftauchen, sonst erhält er nichts.