Antwortdatum: 19.12.2024
In Deutschland haben Banken Beschwerdemanagement-Prozesse, die u. a. durch die MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance) geregelt sind. Zunächst sollten Sie Ihre Beschwerde schriftlich an den Kundenservice oder das Beschwerdemanagement der Bank richten. Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist für alle Fälle, jedoch setzen viele Institute interne Ziele, innerhalb weniger Wochen zu antworten. Wenn die Bank nicht zufriedenstellend reagiert, können Sie sich an den zuständigen Ombudsmann (z. B. beim Bundesverband Deutscher Banken) wenden. In letzter Instanz steht Ihnen der Rechtsweg offen.