Antwortdatum: 14.12.2024
Ein Widerruf kann erfolgen, indem man das Original vernichtet oder durchgestrichen, unkenntlich macht oder ein neues Testament mit klarer Widerrufsklausel errichtet. Einfaches Durchschneiden kann genügen, wenn erkennbar ist, dass es zerstört wurde. Man sollte es aber eindeutig machen, damit keine Zweifel über den Vernichtungswillen bestehen. Ein schriftlicher Widerruf ist ebenfalls möglich: 'Ich hebe mein Testament vom XX.XX. auf'.