Antwortdatum: 01.11.2024
Ja, durch eine Ersatzerbenbestimmung legt man fest, wer erbt, falls der zuerst eingesetzte Erbe nicht erben kann oder will (z.B. Vorversterben). Das Testament sollte eindeutig benennen: 'Erbe soll X sein. Ist X nicht mehr vorhanden, soll Y Erbe werden.' So vermeidet man ungewollte gesetzliche Erbfolge. Andernfalls entsteht eine Lücke, und ggf. erben andere Personen, die man gar nicht vor Augen hatte.